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   OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 5 LA 271/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 5 LA 271/20 (https://dejure.org/2021,45020)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.06.2021 - 5 LA 271/20 (https://dejure.org/2021,45020)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 5 LA 271/20 (https://dejure.org/2021,45020)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.2013 - 4 B 4.13

    Anhörungsrüge; Rügefrist; Beginn der Rügefrist

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 5 LA 271/20
    Die Zeitpunkte fallen auseinander, wenn die Lektüre der Entscheidung an einem späteren Tag erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 B 4.13 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 25. Juli 2013 - 5 C 26.12 -, juris Rn. 2).

    Für diesen Fall beansprucht die Bestimmung des § 152a Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 VwGO Geltung (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2013, a.a.O. Rn. 5).

  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 5 LA 271/20
    Abgesehen davon, dass von einer "Aufgabe zur Post" naturgemäß nur bei der Beförderung durch die Post, nicht aber beim elektronischen Rechtsverkehr die Rede sein kann, gilt § 152a Abs. 2 Satz 3 VwGO lediglich für den Beginn des Laufs der Jahresfrist nach § 152a Abs. 2 Satz 2 VwGO und nicht für die Zwei-Wochen-Frist des § 152a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, juris Rn. 14 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2020 - OVG 6 RS 2.19 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12

    Anhörungsrüge; Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs; Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 5 LA 271/20
    Die Zeitpunkte fallen auseinander, wenn die Lektüre der Entscheidung an einem späteren Tag erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 B 4.13 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 25. Juli 2013 - 5 C 26.12 -, juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2020 - 6 RS 2.19

    Geltungsbereich der VwGO § 152a Abs 2 S 3

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 5 LA 271/20
    Abgesehen davon, dass von einer "Aufgabe zur Post" naturgemäß nur bei der Beförderung durch die Post, nicht aber beim elektronischen Rechtsverkehr die Rede sein kann, gilt § 152a Abs. 2 Satz 3 VwGO lediglich für den Beginn des Laufs der Jahresfrist nach § 152a Abs. 2 Satz 2 VwGO und nicht für die Zwei-Wochen-Frist des § 152a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, juris Rn. 14 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2020 - OVG 6 RS 2.19 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
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